Kosten

der Grabstätten

Für die Nutzung der Einrichtung des Friedhofswesens „Vallis Rosarum“ und ihrer Anlagen werden Nutzungsgebühren erhoben.

Urnenplatz an Grauwackenstein

  1. Überlassung eines Urnenplatzes an einem Grauwackenstein bei Eintritt eines Todesfalles für die Dauer von 15 Jahren 1.000,00 €
  2. Verleihung Nutzungsrecht eines Urnenplatzes an einem Grauwackenstein
    a) vor Eintritt eines Todesfalles für die Dauer von 30 Jahren 1.500,00 €
    b) Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes volle Jahr, soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres. 50,00 €

Familien-/Freundschaftsgrabstätte

  1. Verleihung Nutzungsrecht einer Familien-/Freundschafts-grabstätte für die Dauer von 50 Jahren
    9.000,00 €
  2. Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes volle Jahr, soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.
    180,00 €

Ausheben und Schließen der Gräber

Die für das Ausheben und Schließen der Gräber durch den Friedhofsträger bzw. einen Beauftragten des Friedhofsträgers entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

Gedenkschild

  1. Gebühr für die Beschriftung und Anbringung eines Gedenkschildes je Schild
    50,00 €
Information – Urnengräber